462 Des zweitem Preißes würdig wurden erkannt: Friedrich Bauer, von Plochingen, und Gottllieb Friedrich Rommel, von Merklingen, und fiel bei der Verlosung die Denkmuͤnze dem Letztern zu. Von den forstwirthschaftlichen Zoͤglingen erhielt den Preiß: Carl Pistorius, von Göppingen, und böffentlicher Belobung für würdig wurde erkannt: » Rudolph v. Buol, von Muͤhlingen, im Großherzogthum Baden. Hohenheim den 14. Oktober 1819. Fuͤr den Direktor: Volz. D) Des Departements der Finanzen:; Des Finanz-Ministerium. Verfügung, in Betreff der Weinlese. Unter Beziehung auf die vorliegenden allgemeinen Verordnungen, die Weinlese und die Erhebung der Wein-Gefälle des Staats betreffend, werden den Königlichen Cameral-Aemtern für den dießjährigen Herbst folgende besondere Vorschriften ertheilt: 1) Da die Weintrauben wegen der ungünstigen Witterung großentheils noch nicht zur Reise gekommen sind; so haben die Cameral-Aemter unter Mitwirkung der Ober-Aemter darauf zu sehen, daß das unreife und durch den Herbstfrost beschädigte Gewächs nicht mit dem bessern vermischt werde. 2) Die Wein-Gesälle des Staats sind bei ihrer dießjährigen Unbedeutenheit mit dem geringst möglichen Kosten-Aufwand zu erheben, und besonders nicht mehr Kelter-Bediente anzustellen, als die Noth erfordert; auch ist die Anzahl der auszurüstenden Kelterbeume nach Thunlichkeit zu beschränken. Wo die Ge- meinden oder die Gesamtheit der Weinberge-Besißer sich geneigt sinden lassen, für das ganze dießjährige Wein-Gefäll eine billige Aversal-Summe zu bezah- len, da ist zu Ersparung der Erhebungs-Kosten mit ihnen hierüber eine Ueber-