465. 
Nro. 49. 
Regierungs-Blatt 
  
  
fuͤr das 
Königreich Württemberg 
Montag, den 2. November 1820. 
  
nhalt. 
Königl. Dekrete. K. Verordnung, die Einberufung der Stände-Versammlung betreffend. — Dienst-Nachrichten. 
Bersaauggen der Departements. Privileqium gegen den Nachdruck eines Garten-Kalenders. — Schen- 
9 des 1. Aeller in Stuttgart an die Kunst Schule daselbst. — Die. Verlegung des Cameral-Amts- 
Hun von Kochendorf nach Neuenstadt betreffend. 
Dienst-Erledigungen. 
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I.. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
die Einberufung der Stände-Versammlung betreffend- 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg.:. 
In Gemäßheit der Verfassungs-Urkunde F. 127 haben Wir beschlossen, die or- 
dentliche Versammlung der getreuen Stände Unseres Königreichs auf Freitag den 
15. Januar 1850 in Unsere Haupt= und Residenz-Stadr Stuttgart einzuberufen. 
Wir befehlen demnach, daß die Mitglieder beider Kammern spätestens Tags zu- 
vor sich dahier einsinden und bei dem ständischen Ausschusse sich melden, beziehungs- 
weise. legitimiren.