465. Nro. 49. Regierungs-Blatt fuͤr das Königreich Württemberg Montag, den 2. November 1820. nhalt. Königl. Dekrete. K. Verordnung, die Einberufung der Stände-Versammlung betreffend. — Dienst-Nachrichten. Bersaauggen der Departements. Privileqium gegen den Nachdruck eines Garten-Kalenders. — Schen- 9 des 1. Aeller in Stuttgart an die Kunst Schule daselbst. — Die. Verlegung des Cameral-Amts- Hun von Kochendorf nach Neuenstadt betreffend. Dienst-Erledigungen. 2 I.. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Königliche Verordnung, die Einberufung der Stände-Versammlung betreffend- Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg.:. In Gemäßheit der Verfassungs-Urkunde F. 127 haben Wir beschlossen, die or- dentliche Versammlung der getreuen Stände Unseres Königreichs auf Freitag den 15. Januar 1850 in Unsere Haupt= und Residenz-Stadr Stuttgart einzuberufen. Wir befehlen demnach, daß die Mitglieder beider Kammern spätestens Tags zu- vor sich dahier einsinden und bei dem ständischen Ausschusse sich melden, beziehungs- weise. legitimiren.