553 Qualitaͤt der Waaren nicht uͤbereinstimmen, oder die mit diesen Legitimations-Docu- menten gar nicht, oder nur mit verdaͤchtigen, z. B. corrigirten oder veralteten Papieren dieser Art versehen sind, so haben sie dieselben zum nächsten Zoll= oder Ober-Zoll- oder Hallamte oder zum nächsten Oberamte zum Behufe der die Handhabung der Zoll- Ordnung sichernden Einschreitungen zu führen. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung derselben in Wirkung. Unser Finanz-Minister ist mit der Bollziehung derselben, beziehungsweise im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, beauftragt. Gegeben Stuttgart den 35. Rovember 1329. Wilhelm. Der Finanz= Minister: Varnbiler. Auf Besehl des Königs: Der Staats-Sekretär, Vellnagel. :) Dienst-Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 25.v. M. die katholische Pfarrei Unterböbingen, Oberamts Gmünd, dem Vikar und Pfarr-Ver- weser Weiß zu Zipplingen, Oberamts Ellwangen, und die katholische Pfarrei Schramberg, Oberamts Oberndorf, dem Camerariats-Ver- weser und Pfarrer Herlikofer in Stödtlen, Oberamts Ellwangen, zu verleihen, auch dem katholischen Pfarrer Beckler, welcher durch höchste Entschließung vom 5. Juni d. J. seinem Ansuchen gemäß von dem Dekanat und der Stadtr-Pfarrei Ra- vensburg auf die Pfarrei Hofs, Oberamts Leutkirch, gnädigst verseht worden ist, die fernere Beibehaltung des Titels und Rangs eines Dekans zu gestatten geruht. Unter dem à#. v. M. erhielt der zur Pfarrei Mettenberg, Oberamts und Deka- nats Biberach, ernannte Vikar Leonhard Emer in Großallmerspann, die Königliche Bestärigung. «