556 diesen Gegenden anzuwenden; zugleich aber ist an das K. Medicinal-Collegium unverzuͤglich Bericht hieruͤber zu erstatten. Stuttgart den 29. November 1829. Schmidlin. 2. Des Studienraths. Bekanntmachung, die Prüfungs-Gegenstände bei den Concurs-Prüfungen für Lehrämter an lateinischen und RealSchulen betreffend. Nachträglich zu der Verfügung vom :4. August 1328 (Reg. Blatt 1828 S. 69), betreffend die Prüfungen für Lehrstellen an lateinischen Lehranstalten und Real-Schulen, wird bekannt gemacht, daß nicht nur bei den Concurs-Prüfungen der Bewerber um Lehrstellen an lateinischen Lehranstalten, sondern auch und vorzüglich bei denjenigen der Bewerber um Lehrstellen an Real-Schulen Proben ihrer Fähigkeit zum Unterricht in der französischen Sprache erwartet werden. Denjenigen, wolche bei der bereits bestandenen Concurs-Prüfung noch gar keine oder doch keine genügende Proben von Kenntniß der französischen Sprache gegeben haben, steht es frei, noch die Zulassung zu einer besondern Prüfung in diesem Fache nachzusuchen, sofern sie sich um Lehrstellen, mit welchen der Unterricht in der französ- schen Sprache verbunden ist, bewerben wollen. Stuttgart den 19. November 1829. Flatt. Dienst-Erledigung. Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Böttingen, Dekanats Münsingen, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Confistorium vor- schriftmäßig zu melden. Mit derselben ist die 2 Stunden entfernte Pfarrei Magols- heim verbunden, in welcher der Pfarrer an allen Sonn-Fest= Feier= und Bußtagen gleichfalls zu predigen, und abwechslungsweise mit Böttingen alle r4 Tage eine Cate- chisation zu halten hat. Börtingen zählt 554 und Magolsheim 200 Pfarr-Genossen. Das Pfarr-Einkommen ist auf 693 fl. nach Sportel-Preißen berechnet. Gedruckt bei G. Hasselbrink.