574 barkeit und Polizei-Verwaltung zugesichert worden sind, in den in der Beilage Nro. II gedachter Deklaration bezeichneten Gemeinde-Bezirken alsbald ausuͤben zu duͤrfen: so fuͤgen Wir solches andurch zu wissen, und befehlen Unseren Landesstellen und Be- hörden, sich in eintretenden Fällen hienach zu achten. Gegeben Stuttgart den 30. November 1329. Wilhelm. Der Justiz-Minister: Freiherr von Maucler. Der Minfkster des Innern: v. Schmidlin. Auf Befehl des Rönigs: Der Staats, Sekretär, Vellnagel. B8) Dienst-Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 19. v. M. die durch gerichtliches Erkenntniß erledigte Kanzlisten= Stelle bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen dem von dem Amts-Notariate Dürrmenz, Oberamts Maulbronn, abge- bommenen Christoph Ludwig Model zu übertragen; vermöge höchsten Dekrets vom 26. v. M. den Gerichts-Rotar Neidhardt, von Waiblingen, seinem Ansuchen gemäß, wegen sehr hinfälliger Gesundheits-Umstände in den Ruhestand zu verseßen, und durch höchste Entschließung vom 28. v. M. das erledigte Revier Sittenhardt zwei- ter Elasse im Comburger Forste dem Forst-Assistenten Gürtenberger, von Comburg, zu übertragen geruht. Sodann haben Höchstdieselben durch höchstes Dekret vom 9. d. M. den Hof- rath v. Lehr auf die von ihm wegen seiner leidenden Gesundheit eingelegte Bitte von der bisher bekleideten Theater-Direktion gnädigst entbunden, und diese Stelle proviso- risch dem ersten Kammerherrn der Königin Mgjestät, Grafen von Leutrum, übertragen.