599 Beilage A. Verzeichniß der Zollsäße von denjenigen Preussisch-Hessischen Erzeugnissen und Fabrikaten, welche nach Artikel 2, I. d, e und II. des Vertrags vom 27. Mai 13829 bei dem Eingange in das Wörttembergisch-Bayernsche Vereins-Gebiet keine völlige Abgaben-Freiheit, sondern nur eine Zoll-Erleichterung genießen. nen gu#e9 Maßstab der Betrag schen Zoll-Ver- Verzollung des zu entrich= eins-Tarifs. Benennung der Gegenstände. uch uern tenden Zols. em GSe.— Nro. it. wict. Nttr. 1) Taback: *410% . a) Blätter und Geiß, ungeschnitten, ungebeißt, ungesponnen, auch Rippen und Stüngel: Brutto-Ct[)9 — b. 1) Tabacks-Fabrikate aller Art und ohne untershied auch Carotten und Taback-Mehl — 10 — 478 sa. u. e./) Weine und Most, alle rothe und weiße . — — 499 o. 5) Zucker, Brode- oder Hut-Candis-Bruch- oder Lumpen- und weißer gestoßener Zucker aus preußischen und hessischen Siede- reien mit gewöhnlicher Verpackung in Kisten und Fässern — 9 52 b.Hdex, xgleichen, nicht in Fässern oder Kisten verpackt — 11— 458 — 14) Syrup, aus preußischen und hessischen Giedereien — 4 — Anmerk. Ueber die bei den Artikeln 3 und 4 vertragsmäßig vorbehaltenen Modalitäten und Bedin- gungen wird das Nähere noch nachträglich bekanm gemachr werden. 5) Baumwollene Tücher und Waaren: #) rohe, ungebleichte, ungemusterte und ohne Desseins Netto-Ctr.5 b) alle weißen, glatten Hamans, Mousselins 2c. — 45 d. 5. c) baumwollene Waaren, brochirte, festonirte, gestickte, ge- faͤrbte, gedruckte, gestreifte, n mit Ausnahme der mit Leinen *E 118 vermengten .. —- 45— — 1. 4. d) alle gestrickten⅛ .... — 45— 6) Seidene Waaren: 408 e. 1. a) mit Golb und Silber vermengt .. . Brutto-Pf.. — 45 se. 2DD) unvermengt oder mit Baumwolle vermengt . Brutto-Etr. 45 — c) Spitzen, seidene. . . Brutto-Pf. — J 45 475— ) Wollene Waaren, mit Ausnahme von Teppichen aus Wolle oder andern Thier-Haaren, mit Leinen gemischt, und mit Ausnahme der Hutmacher-Arbeit (gefilzter)