632 Dieses Ausgangs-Certifikat ist nur in sofern guͤltig, als die darin bezeichneten Gegenstaͤnde mit demselben bis zum (20.) (Januar) 13(50) bei dem (Crolsherzogl. Hessischen . Zoll-) Amte zu eintreffen. (Heilbronn) den (10.) (lanuar) 18050.) (L. S.) Königl. Würltemb. Ober-Zoll- und Hall-) Amt . N.) 0) Eingangs= Bescheinigung. Die oben verzeichneten Gegenstände sind den (20. Januar) 18030) hier eingegan- gen, bei der Revision richtig befunden, und in dem Certifikat-Register unter Nummer (96) eingetragen. .. den (21.) (anuar) 18050.) (Crolsherzogl. Hessische Zoll-) Amt N. N.)