2 Wir haben fuͤr angemessen gehalten, die Vollziehung dieser Stiftung an die von Unseres verewigten Herrn Vaters Majestaͤt und Gnaden angeordnete, auf den heutigen Tag fallende Feier der Annahme der Koͤnigswuͤrde in Unserem Hause zu knüpfen, und ertheilen andurch folgende nähere Bestimmungen über den neuen Orden. 1. Der Keniglich Württembergische Friderichs-Orden wird als besonderes Merk- mal des Königlichen Wohlwollens, so wie als Anerkennung und Belohnung ausge- zeichneter Verdienste, im Militär= sowohl als Eivil-Dienste, um die Person des Königs, das Königliche Haus und den Staat verliehen werden. 24 Der Orden hat nur Einen Grad, den der. Ritter. R Die Jnsignien sind: Ein in acht Spitzen ausgehendes, mit weißem Schmelzwerk uͤberzogenes goldenes Kreuz, das in seinen vier Winkeln Strahlen von hellem Golde zeigt. In der Mitte des Kreuzes tritt auf der Hauptseite ein runder Schild von mattem Golde hervor, worauf sich das Bild des verewigten Königs Friderich, in erhabener Arbeit gleich- falls von mattem Gold, befindet; dieser Mittel-Schild ist mit einem Ringe von blauem Schmelzwerk umgeben, auf welchem der Name: „Friderich König von Württem- berg“ in goldenen Buchstaben angebracht ist; auf der Kehr-Seite enthält der Mit- tel-Schild, auf einem Grunde von weißem Schmelzwerk, die Worte: „Dem Ver- dienste“, und in dem ihn umgebenden Ringe von blauem Schmelzwerk den Wahlspruch des verewigten Königs Friderich: „Gott und mein Recht.“ Ein in acht Spitzen sich endigender Stern, dessen vier Hauptfelder in Silber, die Zwischen-Strahlen in Gold gestickt sind; in der Mitte ein runder Schild von mattem Golde, mit dem Vilde des verewigten Königs Friderich, umgeben von einem Ringe aus blauem Schmelzwerk, worauf der Wahlspruch: „Gott und mein Recht.“ Die Farbe des Ordens-Bandes ist königsblau. 4.— Das Ordens-Kreuz wird an breitem Band, welches über die rechte Schulter nach der linken Hüfte geht, der Stern auf der linken Seite der Brust getragen.