Beilage B. Koͤnigreich Preußen. No. des Gewerbe- (Wappenschild.) scheins. Personal-Beschreibung des Inhabers: Dem .. .... wohnhaft zu .. ... Alter .. ... Jahre. im . . . . Kreise, welcher fuͤr seine Groͤße Person das Indigenat im König- Haare reiche Preußen genießt, wird durch Stirn das gegenwärtige Zeugniß (gegen Entrich- Augenbraunen tung einer Summe von zwölf Thalern) die Augen Befugniß ertheilt, während des Jahres Nase und nicht länger in den gesammten Mund Koͤniglichen Preußischen Landen umher zu Bart reisen, um Waaren-Bestellungen fuͤr . .. Kiun . wohnhaft in . .. ... Re- Angesicht gierungs-Bezirks aufzusu- Gesichtsfarbe chen, und Waaren zum Wiederverkauf zu Besondere Kennzeichen : Eigenhändige Unterschrift des Inhabers. Beglaubigt durch den (Steuerempfänger) Einnehmer (Rendant) (Regierungs-Siegel.) erstehen. Derselbe darf jedoch nur Proben mit ssch herumführen, und muß bestellte Waaren frachtweise an ihren Bestimmungs-Ort be- fördern lassen. - Die dem Inhaber dieses Zeugnisses durch dasselbe ertheilte Befugniß ist rein persoͤn- lich, und muß er daher dasselbe stets in Urschrift zu seiner, Legitimation bei sich führen. Königlich Preußische Regierung.