61. Die vorbenannten Referendäre haben bei den bezeichneten Oberamts-Gerichten unverzüglich ihre Functionen anzutreten, und von den gedachten Gerichten wird die vorschriftmäßige Anzeige von diesem Antritte gewärtigt. Stuttgart den 22. Januar 1830. - Maucler. 3) Des Departements des Innern: 1. Des Ministerium des Innern. Pribilegien gegen den Bücher-Nachdruck. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 1 3. d. M. die von dem Stadtpfarrer Dittenberger in Heidelberg für die dritte vermehrte Aus- gabe seiner Geographie für Mittelschulen, Gymnasien 2c. und von dem Professor Dr. Geiger ebendaselbst für eine dritte vermehrte Ausgabe seines Handbuchs der Phar- macie nachgesuchten Privilegien gegen den Nachdruck, je auf die Dauer von sechs Jahren Znädigst bewilligt; welches unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachach- tung bekannt gemacht wird. Stuttgart den 16. Jannar 1830. « Schmidlin. 2. Des katholischen Kirchenraths. Das Schul-Inspektorat Ehingen betreffend. Der Schul-Inspektor Pfarrer Zipfehli in Naßgenstadt wurde wegen des großen Umfangs der ihm zugleich uͤbertragenen Camerariats-Geschaͤfte von dem bisher beklei- deten Schul-Inspektorat Ehingen enthoben, und solches dem Stadtpfarrer Hofmeister in Munderkingen übertragen. Stuttgart den 13. Januar 1830. Camerer.