65 Nro. 8. Regierungs-Blatt fuͤr das Königreich Württemberg. —m — —m m – Samstag, den 6. Februar 1850. ——— Inhalt. Königl. Derrete. Bewilligung zu Annahme eines sremden Orbens. — Dienst-Nachrichten. Versügungen der Departements. Nechenschaft über die Verwaltung der allgemeinen Brandschadens- Versicherungs-Casse für das Jahr 18 /8. — Verfügung, eine theilweise Milderung der Vorsschts-Maß= regeln gegen die Einschleppung der NRinderpest betreffend. — Privilogium gegen den Nachdruck des Lehrbuchs der Geburtshülse von RNägele. — Priesterweihe. — Bekanntmachung der Rechnungs-Ergebnisse von der Pensions-Anstalt für die Hinterbliebenen der Eivil-Staatsdiener von 43 5/4. Dienst-Erledigung. — —..— I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 27. v. M. an den Ordens-Vice-Kanzler, dem Kammerherrn und Erbmarschall, Freiherrn v. Thumb-RNeuburg die nachgesuchte Erlaubniß, den von des Königs von Preußen Macjestät ihm verliehenen St. Johanniter= Orden annehmen und tragen zu dürfen, au ertheilen geruht. S