101 Zu Hauptleuten zweiter Classe sind befoͤrdert: der Oberlieutenant und Regiments-Adjutant v. Schüßler, des ersten Regiments, im dritten Regiment, und der Oberlieutenant Dürr, des sechsten Regiments, im vierten Regiment, wogegen der Hauptmann zweiter Elasse, v. Cammerer, vom vierten zum achten Regiment versetzt ist. Zum Regiments-Adjutanten im ersten Regiment haben Seine Königliche Majestät den bisherigen Schützen-Offzier dieses Regimems, Oberlicutenant v. Bran- denstein, und für diesen den Oberlieutenant Kolb desselben Regiments zum Schüßen-Osszier ernannt. Zu Oberlieutenants sind bei ihren Regimentern befördert: der Unterlieutenant Heinzmann, des ersten, und Finsterlen, des sechsten Regiments. In den etatmästigen Gehalt treten ein: die bisher aggregirten Unterlieutenants: # v. Laßberg, des achten, und Linck, des fünften Regiments; der Leßtere ist zugleich zum sechsten Regiment verseßz. Zu Unterlieutenants sind ernaunt und bei ihren gegenwärtigen Regimentern aggregirt: Vataillons-Adjutant Lipp, des sechsten, Feldwebel v. Seybothen, des siebenten, und Bataillons-Adjuramt v. Iffling, des ersten Infanterie-Regiments.