103 Beilage. For m ul ar. Urbunde über die Verwendung der Brand-Entschädigung des Auf den Grund des Berichts der an Ort und Stelle abgeordneten Bau- und Feuer-Schau wird hiemit bezeugt, daß das Bauwesen, das dem obengedachten Brand-Beschädigten gegen die ihm durch Erlaß der Kö- niglichen Regierung des Kreises vom 13 bewilligte Entschädigung aus der allgemeinen Brand-Schadens-Versiche- rungs-Anstalt für Gebäude obgelegen, nunmehr vollführt, und der ganze Betrag jener Entschädigung mit —1 fl. kr. darauf verwendet, auch dabei den polizeilichen Bau-Vorschriften voll- ständig Genäge geleistet worden sey. den 18 Gemeinde-Rath. Gesehen von dem Bezirks-Amt. Zur Beglaubigung: Der Kanzlei-Direktor des Ministerium des Innern: Roth. b) Verfügung, betreffend die Sperrung der Wasserstraßen wegen Ausbesserungen an Wasserwerken. Da wegen mancherlei Beschädigungen an Mühlwehren, Floßgassen 2c. durch den diesjährigen Eisgang auf dem Reckar, der Enz und Nagold hie und da eine Sperrung des Fahrwassers für Schiffe und Flöße nothwendig werden kann, so haben die Königl.