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Mann in der Maße festgesetzt worden, daß die ungehorsam Abwesenden und wegen 
Berufs Ausgenommenen, in so fern sie die Aushebung trifft, als gestellt in die Rekru- 
tenzahl eingerechnet werden. 
Unsere Minister des Innern und des Kriegswesens sind beauftragt, hiernach in 
Gemäßheit des Rekrutirungs-Gesehes vom 10. Februar 1828 das Weitere anzuordnen. 
Gegeben, Stuttgart den 27. Februar 1830. 
Wilheim. 
Der Minister des Innern: 
v. Schmidlin. 
Der Minister des Kriegswesens: 
v. Hügel. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats-Sekretär, 
Vellnagel. 
:) Ordens-Verleihungen. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 25. v. M. 
an den Ordens-Vice-Kanzler, den K. Preussischen Geheimen Ober-Finanzrath Sok- 
mann zum Commenthur, und 
den K. Preussischen Ober-Steuerrath Pochhammer zum Ritter des Ordens der 
Württembergischen Krone zu ernennen geruht. 
C) Betilligung zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majest t haben nach höchstem Dekret vom 27. v. M. an 
den Ordens-Vice-Kanzler, dem K. Gesandten, General-Major, Grafen v. Bismark, 
die nachgesuchte Erlaubniß zu ertheilen geruht, den von des Königs von Preußen Ma- 
jestät ihm verliehenen rothen Adler-Orden erster Elasse anzunehmen und zu tragen.