116 Mann in der Maße festgesetzt worden, daß die ungehorsam Abwesenden und wegen Berufs Ausgenommenen, in so fern sie die Aushebung trifft, als gestellt in die Rekru- tenzahl eingerechnet werden. Unsere Minister des Innern und des Kriegswesens sind beauftragt, hiernach in Gemäßheit des Rekrutirungs-Gesehes vom 10. Februar 1828 das Weitere anzuordnen. Gegeben, Stuttgart den 27. Februar 1830. Wilheim. Der Minister des Innern: v. Schmidlin. Der Minister des Kriegswesens: v. Hügel. Auf Befehl des Königs: Der Staats-Sekretär, Vellnagel. :) Ordens-Verleihungen. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 25. v. M. an den Ordens-Vice-Kanzler, den K. Preussischen Geheimen Ober-Finanzrath Sok- mann zum Commenthur, und den K. Preussischen Ober-Steuerrath Pochhammer zum Ritter des Ordens der Württembergischen Krone zu ernennen geruht. C) Betilligung zu Annahme eines fremden Ordens. Seine Königliche Majest t haben nach höchstem Dekret vom 27. v. M. an den Ordens-Vice-Kanzler, dem K. Gesandten, General-Major, Grafen v. Bismark, die nachgesuchte Erlaubniß zu ertheilen geruht, den von des Königs von Preußen Ma- jestät ihm verliehenen rothen Adler-Orden erster Elasse anzunehmen und zu tragen.