151 Nro. 18. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. —— Mittwoch, den 31. Maͤrz 1830. F Inhalt. Königl. Dekrete. Orbens-Verleihung und Bewilligung zu Annahme fremder Drden. — Dienst-Nachrichten. Verfügungen der Departements. #) Ermächtigung eines Adoptirten zu Führung eines adeligen Fawi- lien-Namens. — b) Bekanntmachung, die Bestitigung des von dem Grasen Elemens Wenzeslaus Schenk von Stauffenberg errichteten Familicn-Fideicommisses betreffend. — Einführungs-Patente für cinen ökonomischen Backofen und für eine Teigknet-Maschine. — Verfügung, betreffend die Errichtung eines Hallamts in der Stadt Gmünd. Dienst-Erledigungen- I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Ordens-Verleihung und Bewilligung zu Annahme fremder Orden. Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom 21. d. M. an den Ordens-Vice-Kanzler, den Königl. Bayerischen Staats-Rath und Präsidenten, Ritter v. Feuerbach, zum Commenthur des Ordens der Württembergischen Krone zu ernennen geruht, und dem Director der Königl. Ober-Joll-Administration, v. Herzog, auf sein Ansuchen die Erlaubniß gnädigst ertheilt, den von des Königs von Preußen Majestät ihm ver- liehenen rothen Adler-Orden zweiter Classe anzunehmen und zu tragen.