153 dem bisherigen Präceptorats-Verweser Bammert in Rottenburg die Stelle eines Lehrers an der untersten Elasse der lateinischen Schule daselbst bleibend zu übertragen, u " -r höchster Entschließung vom 25. d. M. die Referendäre erster Elasse, Earl Mandri aus Waldsee und Carl Joseph Schmid aus Viberach, in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. Ersterer hat Waldsee, leßterer die Ober- amtsstadt Biberach zum Wohnsiße gewählt. Die patronatische Nomination des Pfarrers Mugler zu Adolzfurth, Dekanats Hehringen, auf die erledigte Ober-Pfarrei Pfedelbach, desselben Dekanats, ist am 16. d. M. bestätigt worden. U. Verfügungen der Departements. A) Des Justiz-Departements: Des Justiz-Ministerium. #a) Ermächtigung eines Adoptirten zu Führung eincs adeligen Familien-Namens. Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 23. d. M. den von der Wittwe ECaroline v. Schmidt auf Altenstadt, zu Rottweil, adoprirten Bataillons-Adjutanten bei dem ersten K. Infanterice-Regimente, Moriz Hofmann in Stuttgart, zu Führung des Familien-Namens „von Schmidt“, unter Vorbehalt der Rechte Dritter, zu ermächtigen geruht haben; so wird solches hiemit öffentlich bekannt gemacht. Stuttgart den 26. März 1850. Fär den Justiz-Minister: Schwab. b) Bekanntmachung, die Bestätigung des von dem Giafen Clemens Wenzeslaus Schenk v. Stauffenberg errichteten Familien-Fidcicommisses betreffend. DOem von dem Grafen Clemens Wenzeslaus Schenk v. Stauffenberg, Wilflinger oder Lautlinger Linie, im Einverständnisse mit seinen im Königreich Bayern