177 Nro. 22. Regierungs-Blatt fuͤr das Koͤnigreich Wuͤrttemberg. —— — —— Freitag, den 30. April 4850. —.—————— ——— —.— Inhalt. Könlel. Dekrete. Geseg., in Betreff der Uebernahme verschiedener Schulden auf die Staats-Schulden-Zah- lungs-Casse in Folge früherer Länder-Erwerbungen. — Dienst-Nachrichten. Verfügungen der Departements. Weitere Bekanntmachung, betressend die Ausstellung der Reisepässe für Auswanderer, die durch die Niederlande ziehen. — Das W urttembergi, che erangelische Gesangbuch be- tressend. — Die Anschaffung einer Schrist des Stadt-Pfarrers Jäger in Gmünd über die Behandlung taubstummer und blinder Kinder für die Büucher-Sammlung katholischer Schulen betreffend. Dienst-Erledigung. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Gesetz, in Betreff der Uebernahme verschiedener Schulden auf die Staats-Schulden-Zahlungs-Casse in Folge früherer Länder-Erwerbungen. Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. In Folge früherer Länder-Erwerbungen sind noch verschiedene Staats-Schulden zu übernehmen. Zu Erfüllung der im Laufe der jüngsten Finanz-Periode diesfalls eingegangenen Berträge verordnen und verfügen Wir daher, nach Anhörung Unse- res Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: