251 b) Bekanutmachung, die bevorstehende Semester-Pruͤfung der Justiz-Referendaͤre betreffend. Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1825 (Reg. Bl. S. 418) werden hiedurch diejenigen Justiz-Referendäre zweiter Elasse, welche zu Erstehung der zweiten Dienst-Prüfung befähigt sind, und die Zulassung zu derselben beabsichtigen, aufgefordert, ihre dießfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe ihres Ausenthalts-Orts bis zum 15. Juli d. J. bei dem K. Justiz-Ministerium um so gewisser einzureichen, als im Falle der Nicht-Einhaltung dieses Termins der Nachtheil des Ausschlusses von der nächstbevorstehenden Semester-Prüfung für die Saumigen unfehlbar eintreten würde. Den zu dieser Prüfung zugelassenen Referendären werden sodann von der zweiten Sebtion der Justiz-Prüfungs-Commission die zu Ausarbeitung der Probe-Relationen im Eriminal= und Eivil-Fache erforderlichen Abten ohne Verzug zugestellt werden, damit beide Relationen spätestens bis zum 1. Obtober 1350 dem Aktuariate der ge- dachten Commission übergeben werden bönnen. Eine Verspätung in lehterer Beziehung würde den Ausschluß des Saumigen von dieser Semester-Prüfung zur unnachsichtlichen Folge haben. Stuttgart den 1. Juni 1830. Für den Minister: Schwab. B) Des Departements des Innern: 1. Des Ministerium des Innern. a) Verfügung, betreffend die Kosten der Medicinal-Visstationen. In Folge der bei Gelegenheit des Haupt-Finanz-Etats von 1872 getroffenen Ver- abschiedung wird in Beziehung auf die Bestreitung der Kosten der Medicinal-Wisita- tionen hiemit verfügt, wie folgt: 1) Die Diäten und Reisekosten des Kreis-Medictnakraths, die Tags-Gebühr des Ratheschreibers, durch dessen Verwendung als Protokollführer die Reisekosten eines Expeditors der Kreis-Regierung erspart werden, und das Diäten= und