267 Eolleglum, D. Zeller und D. Plieninger, den Titel und Rang von Medicinal--Asses- soren gnaͤdigst zu verleihen, die evangelische Pfarrei Honau, Dekanats Reutlingen, dem Pfarrer Rooschuͤtz zu Schwabach, im Dekanats-Bezirk Weinsberg, die katholische Stadt-Pfarrei Eßlingen dem Pfarr-Verweser Dirr in Schramberg, Debkanats Oberndorf, und die katholische Pfarrei Hundersingen, Dekanats Riedlingen, dem Pfarrer Jocher zu Fischbach, Dekanats Tettnang, zu uͤbertragen; auch den bisherigen zweiten Lehrer an der lateinischen Schule zu Hall, Präzeptor Firnhaber, mit dem Titel eines Ober-Präzeptors zum ersten Lehrer an der erwähn- ten Schule zu ernennen, und Lermöge höchsier Entschließung vom 17. d. M. den Ober-Tribunals-Präsüdenten, Staatsrath v. Majer, zum Präsidenten des Staats-Gerichtshofs, und die hiedurch erledigte Stelle eines Königl. Mitglieds des Staats-Gerichtshofs dem Vorstande des Gerichtohofs in Ellwangen, Vice= Präsidenten v. Göz, zu übertragen geruht. II. Verfügungen der Departements. A) Des Justiz-Departements: Des Justiz= Ministekium. Bekanntmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs, Blatt auf das zweite Semester 1850 betreffend. Für das mit dem 1. Juli d. J. beginnende zweite Semester des Regierungs-Blatts sind die Gebühren, so weit sie nicht bereits vorausbezahlt sind, à 1 fl. 50 kr. für das Cremplar, und wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der Rechts-Erkennt- nisse verlangt wird, im Betrag von zwei Gulden für das Exemplar, durch die K. Ober- Amter oder Postämter noch im Laufe des Monats Juni d. J. an die Casse des Re- gierungs-Blatto einzusenden, von den in Stuttgart wohnenden Abonnenten aber eben