278 vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 13. v. M. die bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen erledigte Assessors-Stelle dem Gerichts-Aktuar Pfaff, von Tuͤbingen, zu uͤbertragen, und durch hoͤchstes Dekret vom 17. v. M. den dem Gerichtshofe in Ellwangen zuge- theilten Ober-Justizrath Stein wegen fortwöhrender Kränklichkeit auf sein Ansuchen in den Ruhestand zu verseßen, den Gerichts-Aktuar Gerster zu Leutkirch zum Gerichts-Notar in Oberndorf, vorerst in widerruflicher Eigenschaft, zu ernennen, und den Amts-NRotar Herrmann in Mehbiygen, Oberamts Urach, auf das erledigte Amts-Notariat Köngen, Oberamts Eßlingen, seiner Bitte gemäß, zu verseßen geruht. Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 19. v. M. die bei dem K. Ober-Tribunale erledigte Rathsstelle dem Vice-Direktor bei dem K. Steuer-Collegium, Freiherrn v. Gaisberg, unter Belassung des Titels als Vice= Direktor, auf sein unterthänigstes Ansuchen, gnädigst übertragen; auch unter dem 24. v. M. bei dem General-Quartiermeister-Stab den Hauptmann zweiter EClasse v. Rüpplin zum Hauptmann erster Classe, und den Ober-Licutenant Schele zum Hauptmann zweiter Elasse befördert. II. Verfügungen der Departementse. A) Des Justiz-Departements: Des Justiz-Ministerium. a) Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Consulenken. Da der Rechts-Consulent Munding, bisher zu Ehingen, seinen Wohnsiß nach Laupheim, Oberamts Wiblingen, verlegt hat, so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Srurtgart den 24. Juni 1830. Maucler.