290 4. Der General-Direktion der K. Wörttembergischen Posten. Die Stations-Disianz-Bestimmung zwischen Sulz und Alkpirsbach betreffend. Nachdem vermöge Verfügung des Königl. Ministeriums des Innern vom 15. d. M. die Stations-Distanz-Bestimmung zwischen Sulz und Alpirsbach für Extrapost- Fahrten auf 1: Post regulirt worden ist; so wird folches hiermit zur öffentlichen Kennt- niß gebracht. Frankfurt aM. den 13. Juni 1830. Alexander Freiherr v. Vrints-Berberich. B) Des Departements der Finanzen: Des Steuer-Collegium. Umlage der Grund= Gefäll= Gebäude= und Gewerbe-Steuer für das Jahr 165/8. Nach der mit den Ständen geschehenen Verabschiedung sollen für das Finanz-Jahr 1832 wie bisher an Grund-Gefäll-Gebäude= und Gewerbe-Steuer —. 27600,000 fl. umgelegt und erhoben werden. Hieran haben beizutragen: 12 das Grund-Eigenthum und die Gesälle, nädmlich a)das Grund-Eigenthn 137727,638 fl. 5) die Gesällel 1440029fl. 1·°351,667 fl. zu die Gebäauide 13539,335fl- # die Gewerbee 325,000 fl 2·600, 000 fl. Die Steuer ist unter Zugrundlegung des revidirten Catasters auf die in der Bei- lage ersichtliche Weise vertheilt worden.