318 die evangelische Pfarrei Stoͤtten, Dekanats Geislingen, dem Pfarrer Denk in Hundersingen, Dekanats Muͤnsingen, die erledigte Pfarrei Gronau, Dekanats Marbach, dem Helfer Schmid in Det- tingen, Dekanats Urach, die evangelische Pfarrei Hausen, Dekanats Brackenheim, dem Pfarrgehüffen Rie- ber in Kirchheim, Dekanats Besigheim, Lnädigst verliehen. II. Verfügungen der Departemente. A) Des Justiz-Departements: 1. Des Justiz-Ministerium. Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Practikanten. Da der Rechts-Practikant Hamwer, bisher zu Künzelsau, nun Kupferzell im Oberamte Oehringen, zu seinem Wohnsitze gewählt hat; so wird solches hierdurch zur dfentlichen Kenntniß gebracht. Sturtgart den 26. Juli 1850. Für den Minister: Schwab. 2. Der Hypotheken-Commission. Verfügung, die nachträgliche Vollzichung des Gesetzes vom 5. Juli 1827 wegen Anmeldung einge- tragener Eigenthums= Vorzugs= und Pfandrechte in der Residenz-Stadt Stuttgart betreffend. Ndach Verkündung des Geseßes über die Anmeldung ungelöschter, aber wahr- scheinlich erloschener Pfandrechte vom 6. Juli 1827 (Reg. Bl. S. 340) hat das Stadt- Gericht Stuttgart die Anwendung desselben auf den dortigen Stadt-Gerichts-Bezirk für entbehrlich erkannt, daher in der Bekanntmachung der K. Hypotheken-Commission vom 15. August 1827 (Reg. Bl. S. 372) dieser Gerichts-Bezirk als einer der wenigen bezeichnet worden ist, auf welche das angeführte Gesetz nicht anzuwenden sey. Mittlerweile har die genannte Gerichts-Stelle die Wahrnehmung gemacht, dasf gleichwohl sehr viele ältere Eigenthums= Vorzugs= und Pfandrechte in den Unrerpfands-Büchern der Stadt