4 II. Verfügungen der Departements. A) Des Departements des Innern: 1. Des Ministerium des Innern. a) Bekanntmachung, betreffend die Versicherung beweglichen Vermögens gegen Feuers-Gefahr durch die französische Phönir-Gesellschaft in Paris. Nachdem die französische Phönir-Gesellschaft in Paris in Folge der Statt ge- habten Prüfung ihrer Statuten für den Zweck der Versicherung beweglichen Vermb- gens im Königreich Württemberg gegen Feuers-Gefahr die ausdrückliche Anerkennung der Staats-Regierung erhalten hat, auch dem von derselben als Haupt-Agent aufge- stellten Kaufnmann Heinrich Ludwig Eisenlohr in Schorndorf der jeweilige Oberamt- muns daselbst als Regierungs-Commissär beigegeben worden ist; so wird solches unter Beziehung auf die Art. 9 und 10 des Gesetzes vom 25. Mai d. J. und auf die zum Vollzuge desselben erlassene Instruktion vom 26. dess. M. (Reg. Bl. S. 207 ff.) zar öffentlichen Kenntniß gebracht. Stuttgart den 2. August 1830. Schmidlin. b) Verleihung der goldenen Ehren-Medaille an den guicscirten Baurath v. Bruckmann. Seine Königl. Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 7. d. M. dem quiescirten Baurath v. Bruckmann in Heilbronn in gnädigster Anerkennung seiner Verdienste um die Einführung der Bohr= oder sogenannten artesischen Brunnen in Württemberg die goldene Ehren-Medaille zu verleihen geruht; welche Auszeichnung höchstem Befehle zufolge andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Stuttgart den 10. August 1850. Für den Minister: Mohl. e) Prlollegium gegen den Nachdruck des Werkes: Friedrich der Streitbare, von Caroline Michler, geb. v. Greiner. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 7. d. M. der Anton Nichler'schen Verlags-Buchhandlung in Wien ein Privilegium gegen den Nachdruck des bei ihr erscheinenden Werkes: „Friedrich der Streitbare, von Caroline Pichler, geb. v. Greiner, 4 Bände,“ auf die Dauer von sechs Jahren gnädigst zu