336 ertheilen geruht; welches unter Hinweisung auf die Koͤnigliche Verordnung vom 25. Februar 1815, in Betreff der Privilegien gegen den Buͤcher-Nachdruck, hiemit be- kannt gemacht wird. Stuttgart den 10. August 1850. Fuͤr den Minisier: Mohl. d) Privilegien gegen den Nachdruck der in neuen Auflagen erscheinenden Werke: „Neue praktische französische Grammatik von Caspar Hirzel,“ und „Stunden der Andacht.“ „ Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 9. d. M. dem Buchhändler H. R. Sauerländer in Aarau gegen den Nachdruck zweier in seinem Verlage in neuen Auflagen erscheinenden Werke, nämlich: der neuen praktischen franzôsischen Grammatik von Caspar Hirzel, 7te verbes- serte Auflage, und der Stunden der Andacht zur Beförderung wahren Christenthums und häus- licher Gottes-Verehrung, 8 Bände, 1äte verbesserte Auflage, Privilegien für das Königreich Württemberg auf die Dauer von sechs Jahren zu verleihen gnädigst geruht haben; so wird solches unter Hinweisung auf die Verordnung in Betreff der Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck vom 25. Februar 1815 zur Nachachtung andurch öffentlich bekannt gemacht. Stuttgart den 11. August 1850. Für den Milnister: Mohl. 2. Des Studienrathé. Nachtrag zu der Bekanntmachung, betreffend dle Concurs-Prüfung am Ende des Monaks September. (Reg. Bl. Nr. 35, S. 315.) Diejenigen, welche sich bei der am 29. September d. J. vorzunehmenden Concurs- Prüfung für die Aufnahme in das höhere Seminar einfinden, haben den Tacitus und Thucydides, beide Schriftsteller jedoch in Ausgaben ohne Uebersetzung des Textes, -welche nicht gestattet wird, mitzubringen. Stuttgart den 9. August 1830. Flatt.