341 Nro. 39. Regierungs-Blatt fuͤr das Königreich Württemberg. Samstag, den 21. August 1850. Inhalt. Königl. Dekrete. Königl. Verordnung, betreffend den Geschäftsgang bei der Kraftlos-Erklärung von Staat#- Schuld-Urkunden. — Dienst-NMachrichten. Verlgungen der Depardements. Verfügung, betreffend die Ausstellung der Meisepässe für dle durch Frankreich nach Amerika ziehenden Auswanderer. — Bekanntmachung, die Errichtung elner Central-Impk= Anstalr für die Schuspocken in Stuttgart betressend. — Die Verwandlung des Seminar-Genusses in ein Geld-Surrogat betressend. Dlenst-Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Königliche Verordnung, betreffend den Geschäftsgang bei der Kraftlos-Erklärung von Staats= Schuld, Urkunden, Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Zu Vereinfachung des Geschäftsgangs bei der Kraftlos-Erblärung von Staats- Schuld-Urkunden finden Wir Uns bewogen, nach Anhörung Unseres Geheimen Ratbes zu verordnen, wie folgt: