388 sodann haben Höchstdieselben unter dem 22. d. M. den Controleur der Ober- Kriegs-Casse und Assessor der Kriegs-Cassen-Verwaltung Teichmann, zum Kriegsrath und Ministerial-Assessor, und dagegen den Regiments-Quartiermeister Heller des vierten Infanterie-Regiments zum Controleur der Ober-Kriegs-Casse und Assessor der Kriegs-Cassen-Verwaltung gnaͤdigst befoͤrdert; auch die gegenseitige Versetzung des Oberlieutenants v. Berndes des vierten und des Unterlieutenants v. Crailsheim des dritten Reiter-Regiments, genehmigt. Unter dem 11. d. M. erhielt der zum Pfarrer in Winterstetten Stadt, Oberamts und Dekavats Waldsee, ernannte Vikar Martin Weiß in Baindt, die Konigliche Bestätigung. ' II. Verfügungen der Departements. A) Des Justiz-Departements: 1. Des Justiz-Ministerium. Wohnsitz-Veränderung eines Rechts Consulenten. Da der Rechts-Consulent Mohl seinen Wohnsiß von Leonberg nach Stuttgart verlegt hat, so wird solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Stuttgart, den 13. September 1830. Maurcler. 2. Des Cioil-Senats des K. Ober-Tribunals. Gemein-Bescheid, betreffend die Zeit, innerbalb welcher gegen versäumte Fristen, insbesondere gegen Nothfristen, Wiedereinsetzung zuläßig ist. Der Eivil-Senat des K. Ober-Tribunals hat über die häufig vorkommende Frage: eb bei dem gerichtlichen Verfahren zur Wiedereinsehung gegen versäumte Fristen, ins- besondere gegen Nothfristen, ein Zeitraum von vier Jahren, der für die Restitution bestehenden gesetzlichen Regel gemäß, zu gestatten sey, auf den Grund des gemeinrecht-