412 2. Der General-Direktion der K. Württembergischen Posten. Bekanntmachung, die Posi-Distanz-Bestimmung zwischen Neckarthailfingen und Urach betreffend. Nachdem durch Entschließung des K. Ministeriums des Innern vom 16. d. M. die Posi-Station zwischen Neckarthailfingen und Urach der bestehenden Entfernung ge- mäß auf eine und eine Viertels-Post regulirt worden ist; so wird solches zur öffent- lichen Kenntniß gebracht. Frankfurt aM. den 21. September 1850. Freihr. v. Epplen. C. Freihr. v. Vrints-Treuenfeld. C) Des Departements der Finanzen: Des Finanz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Einweisung der Königlich gräflich Erbach-Wartemberg-Noth'schen Forst-Behörde. In Gemäßheit der Königl. Declararion vom 3. Juli 1899 (Reg. Bl. S. 327), die staatsrechtlichen Verhältnisse des gräflichen Hauses Erbach-Wartemberg-Roth be- tressend, ist nach erfolgter Verpflichtung am 17. August d. J. der zu Ausübung der Forst- und Jagd-Polizei und Forst-Verwaltung ernannte und als befäbigt erkannte Königl. gräfliche Forst-Verwalter Bebßendörfer zu Roth in seine dießfälligen Dienst- Verrichtungen eingewiesen worden. Stuttgart den 24. September 1850. Varnbüler. Dienst-Erledigung. Durch die Beförderung des Oberförsters v. Oettinger ist das Forstamt Sulz in der zweiten Classe erledigt worden. Die Vewerber haben sich innerhalb vier Wo- chen bei der Finanz-Kammer in Reutlingen zu melden.