443 Nro. 50. Regierungs -Blatt für das. Könisgreich Württemberg. —— AA —..— Montag, den 8. November 1820. —. —— —— ——.. Jnhalt. Koͤnial. Dekrete. Koͤnigl. Verordnung, betnerend die Abstufungen in der Ermächtigung zu Ausübung der Wundarznei= Kunde. — Königl. Verordnung, betreffend die Bekanntmachung der revidirten Medicinal-Tare. — Ordens-Werleihung. — Dienst-Nachrichten. Verfügungen der Departements. Verfücum, beireffend die medicinisch vollzeilichen Maßregeln bei den der unmittelbaren Fürsorge des Staats unterliegenden Krankheiren. — Bekanntmachung der in diesem Jahre zur Priesterweihe zugelassenen katholischen Theologen. — Verfügung, betreffend die Zutheilung der käuflich erworbenen Herrschaft Neu-Ravensburg. — Versethzung der K. fürstlich Thurn und Darie'schen Körster Gräsle vom Revier Elchingen und Seebald vom Nevier Alleshausen. — Den Verkauf gemah- lenen Steinsalzes betreffend. Dienst-Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Königliche Verordnung, betreffend die Abstusungen in der Ermächtigung zu Ausübung der Wund-Arznei-Kunde. Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nachdem Wir für nöthig erachtet haben, mehrere Bestimmungen der Verord= nung vom n. M 1814, die Aufhebung der Zunft-Verfassung der Wund-Aerzte be- treffend, einer Revision zu unterwersen; so verordnen Wir nach Anhdèrung Unseres Geheimen-Raths wie folgt: