470 60) Für die Ausrottung größerer Polppen, a)in der Gebärmutter .... ..«."12bi820fl. b)inberMuttetscheide.........·..6bi88fl. 61) Fuͤr den Kaiserschnitt, a) bei einer Lebenmmmen Z0 fl. b) nach dem Tode . ....10fc. 62) Fuͤr die Ausrottung veralteter H#morrheidal-Knoten . . 5 bis 10 fl. 63) Für die Abschneidung großer Feigwarzen . . Gfl. 64) Für die Operation einer Mastdarmstel durch Schnitt eder Unter- bindung 12 bis 18 fl. 65) Für die Vehandlung einer Echlagader / Geschwulst und anderer or- ganischer Verletzungen groͤßerer Schlagader-Stuͤmme, a) durch Druck mittelst Maschinen und Einwicklung des gan- zen Glieds, wie bei der Behandlung eines bedeutenden Kno- chenbruchs; b) durch die Operation und zwar 3#) an der Kopf-, Achsel= oder dem obern Theile der Schen- kel-Schlagader 33 fl. bb) an andern Stellen im weiteren Verlaufe bieser Schlag= adern an den betreffenden Gliedenn. 11 bis 20 fl. 66) Für Heilung von Blutader-Krdpfen (varix) durch Operation 5 fl. 67) Für die Abnahme des Oberarms aus dem Schulter-Gelenke 20 bis 30 fl. 68) Für die Abnahme des Schenkels aus dem Hüft-Gelenke 35 bis 44 fl. 69) Für die Amputation des Ober= und Vorder-Arms, Ober= und Un- ter-Schenkels, auch für Abnahme aus dem Knie-Ellenbogen= und Hand-Gelenke oder der Fußwurzel (larsus) 156 bis 20 fl. 70) Für die Resection der Gelenk-Köpfe und anderer größerer Kno- chentheile ist je nach der größeren oder geringeren Schwierigkeir mehr oder weniger von der Tarbestimmung für die Amputation des entsprechenden Knochen anzurechnen.