472 verdaͤchtigen Thiere gebissenen Menschen zur Zerstoͤrung des Wuth- Giftes und den ersten Verband. . . 21l. 42 kr. 8) Fuͤr jeden Verband eines bedeutend großen, faulen, krebsigen, an- steckenden und hiedurch gefaͤhrlicheu Geschwürs 36kr. bei langer Dauer wöchentlich. 2 fl 32 kr. bis 3 fl. 9) Für die Behandlung größerer Verletzungen der weichen Theile, durch Feuer, Schießgewehr, scharfe oder stumpfe Körper und der- gleichen, a)für den ersten Verbandd 3 bis 5 fl. b) für die ersten weiteren Berbände (Erfter Abschnitt . 5) .. 20 kr. 10) Fuͤr die Ausrottung kleiner leicht zu operirender Balg-Geschwöälste, Ueberbeine und anderer Gewächse. SE bis a st. 11) Für die Herausnahme eines eingesprengten Metall= oder anderen Splitters aus der Hornhaut im Auge, je nach der verschiedenen. Schwierigkeitt. .. bis 2 fl. 12) Für die Ausrottung eines Polypen aus dem Ohr je nach der Tiefe seines Siges p2 bis äft. 15) Für die Ausrottung eines einfachen Nase- T ohne besondere Schwierigkeien .2 bis fl. 14) Für die Operation einer einfachen Hasenschartt . fl. 15) Fuͤr Ausrottung einer Mandel 6 bis 9 fl. 16) Für die Lösung des Zungenbandes fl. 17) Für die Operation der Fröschleins-Geschwulst (renalo) oder Aus- schneidung eines Steins aus den Speichelgingeen 3 bis 5 fl. 18) Für die Entfernung fremder Körper aus dem Schlund durch Aus- ziehen oder Hinabstoßen... u uP bis fl. 19) Für den Bauchstich, a) das erste Mal.. 4AAstl- h) bei Wiederholungen .. vF l-. 20) Für die Ab= und Unterbindung eines Nobelbruchs fl. 21) Für die Anwendung des Katheters,