45 il. Verrichtungen, welche auch in der Befugniß der Wundärzte dritter Abtheilung liegen. 1) Für Kranken-Besuche, a) im Allgemeine b) in Epidemie" und andern FrankheitsFüllen, welche 6 4 zur unmittelbaren Fürsorge des Staats eignen, aa) wenn einzelne Besuche aus Auftrag des die Behandlung der Krankheit leitenden Arztes in dessen Abwesenheit ge- macht werden, a) bei einem einzigen zu beschenden Kranken. ) bei zwei bis sieben 7) bei mehreren für jeden Kranken bb) fuͤr eine Begleitung des Arztes bei seinen Besuchen, je nachdem ein halber oder ein ganzer Tag dazu erforder- lich ist. .. · ..1..) 2) Fuͤr die durch Umstaͤnde gebotene bestaͤudige Anwesenheit bei einem chirurgischen Kranken, nach Verschiedenheit der Bemuͤhung auf 24 Stunden bei Tag und Nacht .. . 1 bis 5) Für die ersie ausführliche schriftliche vaielina eines irurgischen Krankheits-Falls .. 4) Fuͤr weitere schriftliche K ranken.Vericht, a) un Allgemeinen b) in Cpidemie= und andern Krauthetts- Filen, wilche der un- mittelbaren Fürsorge des Staats unterliegen, an den die Be- handlung der Krankheit leitenden Arzt . 5)FurdasSeHenecnerFontauellcaufngcndeme Art bio zum Fluß 6) Für die Behendlung eines aroßen, eber richt cefaͤhrlichen Ce-⅝ schwürs, wöchentlich überhauunt .fl. 40 kr. bis 7) Für die Behandlung eines einfachen Gesthwäré, das einen ganz einfachen Verband ersordert, bei täglichem Verbande wochentlich 5 oder 1 fl. 8 kr. 8 kr. 15 kr. 2kr. 50 kr. 50 kr. 12 kr. 6 kr. 50 kr. 2“ kr.