478 a) im Allgemeinnn „ 1o kr. b) bei ansteckenden Krankheiten .. 1|# kr. T) in Epidemie= und den gleich denselben der unmittelbaren Staate- Fuͤrsorge unterliegenden Krankheits-Faͤllen, in so ferne oͤffent- liche Cassen fuͤr die Kosten einzutreten haben, im Ganzen samt Ausheilung bei einer einzigen Blase .. ... . 4GB5kr. bei zwei . .. 1 fl. 55) Für das Auflegen cincs Senftaige a) im Allgemeinen .. .. . llOkr. Aumerkung: Werden bei demselben Veluch noch mehrere Serfpslaster zuzleich aufgelegt, so ist für jedes weitere je nur s kr. zu rechnen. b) in Epidemie= und anderen zur unmittelbaren Staats-Fürsorge geeigneten Krankheits-Fällen, gegenüber von offentlchen Lasen samt Zugehordde . ..6kk. 36) Fuͤr das Setzen von Blutegeln, a) im Allgemeinen bis zu 6 Stücken, je nach dem Zeit-Aufwand . 18 bis 36kr. auf jeden weiteren REmrö. b) in Epidemie= und den venselben hinsi chilich der Staats / Fuͤrserge gleichgestellten Krankheits-Fällen, so weit die Bezahlung öffent- liche Cassen trifft, nebst Anschaffung des Blutegels, je auf einen zur Winterzeit ikr. zu Sommerziiiiiiiii . 6 kr. 37) Für Schröpfen, a) bis zu 6 Köpfen Zokk b)fur1edenwecteren.Kppf.. Ekr. 38) Für die Heilung des Erbgrinds mit Pechpflaster auf jeden SEnng .lIokr. 59) Für eine mineralische Räucherung in Epidemie= und andern der unmittelbaren Staats-Fürsorge unterworfenen Krankheits- Fällen, einschließlich der Anschaffung des Materias 2 bis Kir. 50) Reise-Entschädigung: