0—5 Sigerist, Joseph, von Mengen; Braisch, Joseph, von Ehingenz Merk, Leonard, von Ehingen; Miehlich, Jakob, von Ehingen. Stuttgart den 27. Oktober 1850. Camer##. :B) Des Departrments der Finanzen: Des Finanz-Ministerium. a) Verfügung, betreffend die Jutheilung der käuflich erworbenen Herrschaft Neu-Ravensburg. Die für den Staat käuflich erworbene fürstlich Dietrichsiein'sche Herrschaft Neu- Ravensburg, in dem Cameral-Bezirke Wangen gelegen, ist diesem Cameralamt auch in Absicht auf die Verwaltung der neu erworbenen gutöherrlichen Rechte und Gefälle zu- getheilt worden. Stuttgart den 25. Oktober 1830. Varnbüler. b) Versetzung der Königlich fürstlich Thurn und Tarisschen Försier Gräch## vom Revier Elchingen und Seebald wom Revier Alleshausen. Da der Versehung des Försters Gräcle vom Revier Elchingen in der Königlich Württembergischen fürstlich Thurn und Taric'schen Forst-Verwaltung Nereshrim auf das Revier Alleshausen in der Forst-Verwaltung Buchau, und des Försters Seebald vom Revier Alleshausen, auf das Revier Elchingen, die Genehmigung ertheilr worden ist; so wird solches zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Stuttgart den 26. Oktober 1830. Varnbüler. xc) Den Verkauf gemahlenen Steinsalzes betreffend. Da es in der höchsten Absicht Seiner Königlichen Majestät liegt, den An- kauf und Gebrauch des Steinsalzes, in dem durch die Verabschiedung sestgesetzten Quamum, den Consumenten so viel als möglich zu erleichtern, so haben Höchstdie- selben mittelst Entschließung vom 27. d. M. zu verfügen geruht, daß das Steinsalz auch in gemahlenem Zustande für den Preis von 2 kr. Pr. Pfund, der in keinem Falle überschritten werden darf, abgegeben werde.