516 IV. Bei dem Polizeihaus zu Heilbronn. Die Herrn: Bruckmann, Stadt-Schultheiß; Herrmann, Stadt= und Garnifons= Pfarrer; Kleinmann, Rechts-Consulent, Oberamts-Pfleger; Köber, Stadtrath und Seifensieder; Reichert, Säckler-Obermeister; Zobel, Handlungs-Vorsteher. V. Bei dem Polizelhaus in Rottenburg. Die Herrn: Kloßz,, Bisthums= Pfleger; Pfeiffer, Stadtrath und Kaufmann; NRiedlinger, Postmeister; Weihmann, Apotheker und Gerichts-Bei- siter. VI. Bei dem Polizelhaus zu Ulm. Die Herrn: Dieterich, Siftungs-Verwalter und Stadtrath; Kiderlen, Gerichts- Beisiter; Laib, Gerichts-Beisizer und Kaufmann; Reihlen, Gerichts- Beisitzer und Tuchmacher; Wolbach, Stadt-Schultheiß. Stuttgart den 15. November 1850. Maucler. b) Bekanntmachung, betreffend die Wiederbesetzung des K. fürstl. Thurn und Taris'schen Amts-Gerichts-Notariats zu Reresheim. Da dem auf das erledigte K. fürstlich Thurn und Taris'sche Amts-Gerichts- Notariat Neresheim versehten Amts-Gerichts-Abtuar v. Steinberg zu Ober-March- thal heute die Bestätigung ertheilt worden ist, so wird solches anmit zu öffentlicher Kenntniß gebracht. Stuttgart den 15. November 1830. Maucler. 2. Der K. Straf-Anstalten-Commission. Verfügung, betreffend die Einlieferungs-Scheine für die in die höheren Straf-Anstalten verurtheilten Gefangencn. Da nach den Berichten der Verwaltungen der höheren Straf-Anstalten die durch die Verfügung vom 18. Februar 1826 (Reg. Bl. S. 104) vorgeschriebenen Einliefe- rungs-Scheine öfters unvollständig ausgefertigt werden, und darum die in jenen Anstal-