524 b) Ausnahme eines Referendärs. Der Rechts-Candidat August Zürner von Flein, Oberamts Heilbronn, ist nach erstandener Prüfung (vergl. Reg. Bl. v. 1829, S. 234) seinem Ansuchen gemäß jetzt zum Justiz-Reserendär zweiter Elasse bestellt und für die erste Hälfte seines Dienst- Probe-Jahrs dem K. Gerichtshofe in Eßlingen zugetheilt worden. Stuttgart den 25. Rovember 1850. Maucler. W) Bekanntmachung, die bevorstehende Semesier-Präfung der Justiz-Referendäre bekreffend. Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1823 (Reg.Bl. S. 418) werden hiedurch diejenigen Justiz-Referendäare zweiter Classe, welche zu Erstehung der zweiten Dienstprüfung befähigt sind, und die Zulassung zu derseloen beabsichtigen, auf- gefordert, ihre dießfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe ihres Aufenthalts-Orts bis zum 15. Januar 1831 bei dem K. Justiz-Ministerium um so gewisser einzureichen, als im Falle der Nichteinhaltung dieses Termins der Nach- tbeil des Ausschlusses von der nächst bevorstehenden Semester-Prüfung für die Säu= migen unfehlbar eintreten würde. Den zu dieser Prüfung zugelassenen Referendären werden sodann die zu Ausar= beitung der Probe-Relationen im Criminal= und Civil-Fache erforderlichen Akten ohne Verzug zugestellt werden. Stuttgart den 1. December 1350. Maucler. 8) Des Departements des Innern: Des Ministerium des Innern. a) Verfügung, betreffend die Aufnahme des sogenannten laufenden Geschirrs bei Mühlen und andern Werken in die allgemeine Brand, Versicherungs-Anstalt für Gebände. Da die Bemerbung gemacht worden ist, daß hie und da das sogenannte laufende Geschirr bei Mühlen und anderen Werken als bewegliches Eigenthum gegen Feuers- Gefahr in Versicherung gegeben wird, diese Behandlung aber mit den Bestimmungen