530 den Oberlieutenant Ludwig v. Huͤgel des zweiten Reiter-Regiments zum Divi- sions-Adjutanten der Reiterei wirklich ernanut;z den aggregirten Unterlieutenant, Grafen v. Schêler des ersten Infanterie-Regi- ments bei diesem Regiment eingetheilt; den biöher der Artillerie aggregirten Unterlieutenant Hegelmaier in gleicher Eigenschaft zu der Pionnier-Compagnie verseht, und den Guide erster Elasse, Niethammer, zum aggregirten Unterlieutenant bei dieser Compagnie befördert, auch den früher a#s der Öffiziers-Bildungs-Anstalt mit dem Titel als Unterlieutenant ausgetretenen Grasen Reuttner v. Woyl zu Achstetten, zum wirklichen Unterlieute- nant der Reiterei ernannt und dem dritten Reiter-Regiment aggregirt. Ferner haben Seine Königliche Majestät durch höchstes Dekret vom 9. d. M. den Gerichts-Notar Grüzmann von Riedlingen, seinem Ansuchen gemäß, auf das Gerichts-Rotariat Ehingen, und den Gerichts-Abtuar v. Schott von Ellwangen auf das Gerichts-Abtuariat Rot- tenburg zu verseßen geruht. 1II. Verfügungen der Departemente. A) Des Justiz-Departements: Des Justiz-Minlsterium. Bekanutmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs-Blatt auf das Jahr 1831 betreffend. Es werden hierdurch die mit dem Einzug der Abonnements-Gebühren für das Regierungs-Blatt in den Oberamts-Bezirken beauftragten Stellen, so wie die K. Postämter aufgefordert, diese Gebühren im Betrag von drei Gulden für den ganzen Jahrgang 1831, oder, wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der Rechts- Erkenntnisse verlangt wird, im Betrag von vier Gulden, noch im Laufe des Monats December d. J. an die Casse des Regierungs-Blatts einzusenden. Sofern jedoch bei einzelnen Oberämtern der Einzug dieser Gebühren sich ver- zögern sollte, so wird wenigstens erwartet, daß dieselben noch vor dem 1. Januas 1831