30 60) Boͤttingen, 61) Gundershofen, 62) Burgrieden, Pfand-Commissariats Laupheim, Oberamts Wiblingen. Vollständig bereinigt sind: die Pfand-Commissariats-Bezirke: Geiskingen, Donzdorf, Oberamts Geislingen; Wiesensteig, Münsingen, dortigen Oberamts; Laupheim, Oberamts Wiblingen; und die Oberamts--Gerichts-Bezirke: Geislingen, Münsingen, Wiblingen. Ueber die Vereinigung der unter K. Württemberg'scher und Grohherzoglich. Baden'scher Staats-Hoheit stehenden Stadt-Gemeinde Widdern, Oberamts Reckarsulm, in welcher das Purifikations-Geschäft, vorgewalteter Hindernisse wegen, erst in neue- ster Zeit vorgenommen werden konnte, wird auf die nächstbevorstehende oberamtoge- richtliche Bekanntmachung verwiesen. Mit dieser einzigen Ausnahme ist nunmehr die Bereinigung des Unterpfands- Wesens in Beziehung auf nicht eremte Güter in dem ganzen Umfange des König- reichs vollendet. « sPfand-CommissariatsundObermmsMünsiugm;» Zur Beglaubigung: Für den Mtuar der K. Hypotheken-Commission: Ehrmann.