33 B) Der Departements der Justiz, des Innern und der Finanzen: Der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. Bekanntmachung, betreffend die Regulirung der Kost= und Heitzungs-Preise für die Gefangenen bei nQ den Bcczirksämtern auf die zweite Hälfre des Etats-Jahres 18 95°. Die Kost= und Heitzungs-Preise für die Gefangenen bei den Bezirksämtern sind auf die Perlode vom 1. Januar bis 50. Juni 1851 wieder nach den in der Bekanntma- chung vom 30. Juni 1828 (Reg. Blatt S. 561) enthaltenen Bestimmungen festgesetzt worden, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Stuttgart den 24. December 1830. Für den Minister des Innern: Maucler. Mohl. Varnbüler. C) Des Departements des Innern: 1. Des Ministerium des Innern. n) Belohnung und Belobung mehrerer Landjäger. In Gemäßheit der &&. 49 und 50 der K. Verordnung über die Organisation des. Landjäger-Corps vom 5. Juni 1823 werden die den nachbenannten Stations-Comman= danten und Landjägern, welche sich durch Entschlossenheit, Umsicht und Dienst-Eiser in der ersten Hälfte des laufenden Etatsjahrs besonders aushrzeichnet haben, zuerkannten Belohnungen hiemit öffentlich bekannt gemacht: 1) Vermoge höchster Entschließung vom 29. d. M. haben Seine Königliche Majestät dem Stations-Commandanten erster Elasse, Friedrich Auch zu Sruttgart die silberne Verdienst-Medaille gnädigst zu ertheilen geruht. 2) Geld-Prämien haben erhalten: . die Stations-Commandanten zweiter Elasse: Schäufele in Ellwangen, Beck in Künzelsanz —