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g. 36. 
Die in die hohe Polizei= und allgemeine Staats-Verwaltung einschlagenben Gegen- 
ftände hat Unser Königlicher Oberamtmann ausschließend und unmittelbar im ganzen 
Umfange seines Bezirbs zu besorgen, namentlich: 
a)dDbie Wahrung der Hoheits-Rechte des Staats. die Erhaltung der Landes- 
Gränze und der mit den Nachbar-Staaten bestehenden Verhältnisse; 
b) die Erhaltung des Staats-Organismus, in so ferne der Gegenstand den gari- 
zen Oberamts-Bezirk betrifft, namentlich die Erhaltung der Oberamts-Verfas. 
sung, die Leitung der Wahlgeschäfte, in so fern sie den ganzen Oberamts-Be- 
zirk betreffen; ·" . 
c)alledssentlichenAnstalten,weich-keinObermütOBezickegemeinschaftlichsindz 
d) die Gegenstaͤnde der Feuer-Assecuranz; 
e) die Aufsicht uͤber die Umlage der ordentlichen und außerordentlichen Steuern, 
und des Oberamts-Schadens; Aufsicht und Leitung des Einzugs der Steuern, 
Verhängung von Erecutionen, und die Behandlung der Steuer-Nachlaß-Ge- 
süche; 
1.) die Aufsicht über die Amts-Körperschaften und über die Verwaltung ihres 
Vermögens, den Vorsit in der Amts-Versammlung, die Prüfung und Vor- 
legung der Amts-Corporations-Etatsz die Prüfung und Erledigung der Amts- 
pfleg-Rechnungen; « " 
g)dichrthei-lungundAusgleichungderKriegsleistungenundandrrerössentlis 
cher Lasten, in so ferne sie den ganzen Oberamts-Bezirk betreffen; die Lei- 
tung der Amts-Vergleichung; 
h) die Rekrutirung, Landes-Bewaffnung und die Vorbereitungs-Geschäfte dersel- 
ben, das Berfahren gegen die Ungehorsamen; die Erledigung und Vorlegung 
der Heiraths-Gesuche der Militärpflichtigen; 
1) die Sammlung, Redaction und Vorlegung statistischer Rotizen, Bevölkerungs- 
Listen, Cultur-Tabellen und ähnlicher periodischer Berichte; 
k) die Untersuchung, Bestrafung und beziehungsweise Vorlegung der Uebertre- 
tungen der Finanz-Gesetze;