127 g. 36. Die in die hohe Polizei= und allgemeine Staats-Verwaltung einschlagenben Gegen- ftände hat Unser Königlicher Oberamtmann ausschließend und unmittelbar im ganzen Umfange seines Bezirbs zu besorgen, namentlich: a)dDbie Wahrung der Hoheits-Rechte des Staats. die Erhaltung der Landes- Gränze und der mit den Nachbar-Staaten bestehenden Verhältnisse; b) die Erhaltung des Staats-Organismus, in so ferne der Gegenstand den gari- zen Oberamts-Bezirk betrifft, namentlich die Erhaltung der Oberamts-Verfas. sung, die Leitung der Wahlgeschäfte, in so fern sie den ganzen Oberamts-Be- zirk betreffen; ·" . c)alledssentlichenAnstalten,weich-keinObermütOBezickegemeinschaftlichsindz d) die Gegenstaͤnde der Feuer-Assecuranz; e) die Aufsicht uͤber die Umlage der ordentlichen und außerordentlichen Steuern, und des Oberamts-Schadens; Aufsicht und Leitung des Einzugs der Steuern, Verhängung von Erecutionen, und die Behandlung der Steuer-Nachlaß-Ge- süche; 1.) die Aufsicht über die Amts-Körperschaften und über die Verwaltung ihres Vermögens, den Vorsit in der Amts-Versammlung, die Prüfung und Vor- legung der Amts-Corporations-Etatsz die Prüfung und Erledigung der Amts- pfleg-Rechnungen; « " g)dichrthei-lungundAusgleichungderKriegsleistungenundandrrerössentlis cher Lasten, in so ferne sie den ganzen Oberamts-Bezirk betreffen; die Lei- tung der Amts-Vergleichung; h) die Rekrutirung, Landes-Bewaffnung und die Vorbereitungs-Geschäfte dersel- ben, das Berfahren gegen die Ungehorsamen; die Erledigung und Vorlegung der Heiraths-Gesuche der Militärpflichtigen; 1) die Sammlung, Redaction und Vorlegung statistischer Rotizen, Bevölkerungs- Listen, Cultur-Tabellen und ähnlicher periodischer Berichte; k) die Untersuchung, Bestrafung und beziehungsweise Vorlegung der Uebertre- tungen der Finanz-Gesetze;