155 Nro. 15. Regierungs-Blatt fuͤr das Koͤnigreich Wuͤrttemberg. — Mittwoch, den 30. März 1831. ——.. — —. Inhoalt. Königl. Dekrete. Königl. Verordnung, betreffend die Aufnahme des Großherzogl. Sachsen-Weimar'schen Vorder-Gerichts Ostheim in den Württembergisch-Baperu'schen Zoll-Verein. — Dienst-Nachricht. Dienst-Erledlgungen. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Koönigliche Verordnung, betreffend die Aufnahme des Großherzoglich Sachsen-Weimar'schen Vorder-Gerichts Osiheim in den Württembergisch-Bayernschen Zoll-Verein. Wir Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nachdem über die Einverleibung des von dem K. Vayernschen Gebiete umschlos- senen Großherzoglich Sachsen-Weimar'schen Vorder-Gerichts Ostheim in den Württem- bergisch-Bayernschen Zoll-Verein Unterhandlungen gepflogen worden sind und von den hierzu ernamten Bevollmächtigten ein Vertrag hierüber geschlossen worden ist, welchem