167 Nro. 17. Regierungs-Blatt fuͤr das Koͤnigreich Wuͤrttemberg. —. —. mm Dienstag, den 12. April 1831. — —. —- J 2 b alt. » Königl. Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Bekanntmachung einer allgemeinen Cartell-Convention der deutschen Bundes-Staaten üuber gegenseitige Auslieferung der militärischen Ueberläufer. — Dienst-Nachrichten. Verfügungen der Departements. Nelultat der katholischen Kirchendienst Prüfung. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Königliche Verordnung, betreffend die Bekanntmachung einer allgemeinen Cartell-Convention der deutschen Bundes-Staaten. über gegenseitige Auslieferung der militärischen Ueberläufer. Wir Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. In der Sitzung der deutschen Bundes-Versammlung vom 10. Februar d. J. haben sämtliche Bundes-Staaten sich über gegenseitige Auolieserung der militérischen Ueber- läufer durch eine allgemeine Cartell-Cenventien vereinigt, deren Beffimmungen in fol- genden Artiheln enthalten sind: