Nro. 19. Regierungs-Blatt fuͤr das Königreich Württemberg. — Freitag, den 22. April 1831. — ——— Inhalt. W Königl. Dekrete. K. Verorduung, die NRevisson des organischen Statuts für die Universitét Tübingen vom 18. Januar 1829 betresfend. Unmittelbare Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, die Revision des organischen Statuts für dle Universität Tübingen vom 18. Janluar 1829 betreffend. Wilheim, von Gottes. Gnaden König von Württemberg. Wir haben Uns bewogen gefunden, das organische Statut für die Uni- versität Tübingen vom 18. Januar 1829 nach Maßgabe der inzwischen gemachten. Erfahrungen, so wie mit Rücksicht auf die Uns von der Kammer der Abgeordneten vorgetragenen Wünsche in einigen Punkten abzuändern. 6 Hiernach verordnen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimenraths, wie folzt: