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Nro. 21. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
  
  
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Samstag, den 30. April 1851. 
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Inhalt. 
Königl. Dekrete. Ordens-Verleihung und Bewilligung zu Annahme eines frembden Ordens. — Dienst- 
Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Rechenschaft über die Verwaltung der allgemeinen Brandschadens- 
Versicherungs-Anstalt für Gebäude in dem Jahr 185/#. — Bekanntmachung, betressend die zu besetzende 
Stelle eines Untversstäts-Amtmanns an der Universstät Tübingen. — Bekanntmachung, betreffend die Be- 
lohung einiger Schultheißen. 
  
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I. Unmittelbare Königliche Debrete. 
A) Ordens Verleihung und Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 23. d. M. 
an den Ordens-Vice-Kanzler, den Großherzoglich Sachsen-Weimarschen Geheimen 
Legations-Rath o. Conta zum Ritter des Königl. Kron-Ordens ernannt, und 
dem Obersteuerrath Miller, dieseitigem General-Bevollmächtigten bei der Ober- 
zoll- Administration in Muͤnchen, die nachgesuchte Erlaubniß gnaͤdigst ertheilt, das ihm 
von des Großherzogs von Sachsen-Weimar Königlicher Hoheit verliehene Rirterkreuz 
des Haus-Ordens vom weißen Falken anzunehmen und zu tragen.