223 Nro. 23. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Donnerstag, den 26. Mai 1831. —. Inhalt. « Königliche Dekrete. K. Verordnung, den theilweisen Pollzug der K. Deklaration über die staatsrechtli- chen Verhältnisse des Fürsten von Waldburg zu Wolfegg-Waldsee betreffend. — Ordens-Verleihung. — Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. Verfügungen der Departements. Privilegium gegen den Nachdruck der Schrift: Volks-Anatomie von D. v. Wagemann. — Oesfenrliche Belobung. — Termine für die Concurs-Prüfungen der Schullehrer, Provisoren und Incipienren. — Aufnahme zweier ausübenden Aerzte. Dienst-Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A Königliche Verordnung, den theilweisen Vollzug der K. Deklaration über die siaaterechtlichen Verhältnisse des Fürsten von Waldburg zu Wolfegg-Waldsee betreffend. Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Da Wir dem Fürsten Joseph von Waldburg zu Wolfegg-Waldsee, räcksichtlich der von demselben vorgetragenen besonderen Verhältnisse, gnädigst zugestan- den haben, diejenigen Rechte, welche ihm in den 99. 55—55 Unserer Deklaration