230 Sodann haben Hoͤchstdieselben vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 26. v. M. das erledigte Amts-Dekanat Stuttgart dem bisherigen Verweser desselben und zweiten Hel- fer an der Stiftskirche, M. Gerok, und die erledigte vierte Lehrstelle an dem Lyceum zu Tuͤbingen dem Ober-Praͤzeptor Schaaf in Urach, unter Ertheilung des Titels eines Professors, gnaͤdigst verliehen; auch vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 26. v. M. die erledigte Helfersstelle in Boͤblingen dem Helfer Maier in Herrenberg, und das erledigte Gerichts-Aktuariat Freudenstadt dem Referendaͤr erster Classe, Ca- merer, gnaͤdigst uͤbertragen. Unter dem 14. v. M. erhielt der von Gmuͤnd gebuͤrtige Vikar Andreas Sey- bold, als Pfarrer in Kirchheim, Oberamts und Dekanats Neresheim, wie auch der auf seine Bitte zum Andreas-Caplan in Scheer, Oberamts und Dekanats Saulgau, ernannte Pfarrer Metzger von Trugenhofen, die Koͤnigliche Bestaͤtigung. 11. Verfügungen der Departemente. A) Des Justiz-Departements: DOes Justiz-Ministerium. a) Bekanntmachung einer Uebersicht über die Geschäftsthätigkeit der höheren Gerichte in dem Jahre 1850. (Mit Beilagen.) Die nachstehenden Uebersichten über die Geschäftsthätigkeit des K. Ober-Tribunals und der K. Gerichtshöfe in dem Jahre 1850 werden unter Beziehung auf die Be- kanntmachung vom 25. August v. J. (Reg. Bl. S. 358) andurch zur öffentlichen Kennt- niß gebracht. Sruttgart den 18. Mai 1851. Maurler.