243 II. Verfügungen der Departements. A) Des Justiz-Departements: Des Justiz-Ministerium. -a) Bekanntmachung, die bevorstehende Semester-Prüfung der Justiz-Referendäre betreffend. Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1823 (Reg. Bl. S. 418) werden diejenigen Referendäre zweiter Elasse, welche zu Erstehung der zweiten Dienst- Prüfung befahigt sind, und die Zulassung zu derselben beabsschtigen, hiermit aufgefor- dert, ihre dießfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe ihres Aufenthalts-Orts, bis zum 15. Juli d. J. bei dem K. Justiz-Ministerium um so ge- wisser einzureichen, als im Falle der Nichteinhaltung dieses Termines der Nachtheil des Ausschlusses von der nächst bevorstehenden Semester-Prüfung für die Sdumigen unfehlbar eintreten würde. Den zu dieser Prüfung zugelassenen Referendären werden sodann von der Prü- fungs-Commission des K. Ober-Tribunals die zu Ausarbeitung der Probe-Relationen erforderlichen Abten ohne Verzug zugestellt werden. Stuttgart den 1. Juni 1851. Maurcler. b) Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der Notariats-Candidaten betreffend. In dem Monate Juli 1851 wird auf der Kanzlei des K. Justiz-Ministerium eine Prüfung der Bewerber um Notariats-Stellen stattfinden. Diejenigen, die eine solche zu erstehen wünschen, mögen sie dieses Vorhaben schon früher zu erkennen ge- geben haben oder nicht, werden daher aufgefordert, ihre dießfälligen Gesuche bis zum 20. Juni 1851 bei der Kanzlei-Direktion des K. Justiz-Ministerium einzureichen. In denselden hat jeder Bittsteller seine Familien-Verhälimisse, so wie seinen bisherigen Bil- dungslauf anzugeben, auch seinen Taufschein, so wie eine Urkunde über den Besiß des Bürgerrechts, anzuschließen. Der Tag, an welchem die Prüfung vorgenommen wer- den wird, soll weiterhin zur öffentlichen Kenntniß kommen. Stuttgart den 3. Juni 1831. Maucler. 511 1