262 B. dem Waisenhaus in Weingarten dagegen: 1) die saͤmtlichen katholischen Dekanate des Koͤnigreichs, 2) die saͤmtlichen evangelischen Dekanate des Donau-Kreises, und 3) aus dem Schwarzwald-Kreise die evangelischen Dekanate Tuttlingen, Balingen, Sulz, Freudenstadt, Tübingen, Reutlingen und Urach. Indem man solches zur allgemeinen Kenntniß bringt, werden sämtliche Dekanat- Aemter hiemit angewiesen, künftig die oben erwähnten, in ihrem Bezirke ersammelten Opfer und andere freiwillige Beiträge zur bisher festgesehten Zeit, und sonach erstmals an Georgii 1832 die von Georgii 18234 gefallenen Gaben, an die Oekonomie-Verwal- tung der für sie bezeichneten Anstalt einzusenden. Stuttgart den 21. Juni 1851. d Autel. Dienst-Erledigung. Bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen ist die Stelle eines Assessors und Kanzlei- Vorstandes in Erledigung gekommen; die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober-Tribunal zu melden.