264 II. Verfügungen der Departementsé. A) Des Departements des Innern: Des Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Brandschadens-Umlage für das Jahr 18/. Um das muthmaßliche Bedürfniß der Brand-Versicherungs-Hauptcasse für das Verwaltungojahr 1834 zu decken, ist die auf das Ergebniß der nächsten Revision der Brand= Versicherungs-Kataster zu gründende ordentliche Brandschadens-Umlage für gedachtes Jahr nach dem dermaligen Stande jener Casse durch Königliche Entschlie- LZung vom 22. dieses Monats auf drei Kreuzer von 100 fl. Gebäude-Anschlag, zahl- bar nach dem 1.Oktober und spätestens vor dem 51. December dieses Jahrs, festgesetzt worden. Die Königlichen Oberämter erhalten daher den Auftrag: 1) die Einleitung zu treffen, daß nach Vollendung der auf den 1. Juli d. J. vor- zunehmenden Revision der Brand-Versicherungs-Kataster diese Umlage sogleich veranstaltet werde, 2) die Umlage-Urkunden noch vor dem 1. September d. J. an die Brand-Versi= cherungs-Hauptcasse einzusenden, widrigenfalls der Casster nach Maßgabe des g. 7 der Ministerial-Vorschrift vom 9. Oktober 1828 (Reg. Bl. S. 789 f.) ver- fahren würde, 3) dafür besorgt zu seyn, daß bis zum 31. December d. J. der Betrag der Um- lage unfehlbar zur Hauptcasse eingeliefert sey, indem sonst gegen die säumigen Behörden das Gesehliche vorgekehrt werden müßte. Stuttgart den 25. Juni 1851. Kapff. B) Des Departements der Finanzen: Des Steuer-Collegium. Umlage der Grund-, Gefäll", Gebäude= und Gewerbe-Steuer für das Jahr 18/. Nach der mit den Ständen geschehenen Verabschiedung sollen für das Finanz“ Jahr 1834 wie bisher an Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Steuer —:. 27600,O00fl. umgelegt und erhoben werden.