271 Nro. 29. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Donnerstag, den 7. Juli 1831. » MHWOO Inhalt. Königl. Dekrete. Köuigliche Verordnung, betreffend die Aufhebung des Iwangs im Verkehr mit dem rohen Stoffe der Papierfabriken. — Dienst-Nachrichten. Verfügungen der Departements. Ergebniß der zweiten evangelisch-theologischen Kirchendienst-Prüfung. in den Monaten Weril Mai und Juni 1831. Dienst-Erledigungen —.—— J. Unmittelbare Koͤnigliche Dekrete. 4) Koͤnigliche Verordnung, betreffend die Aufhebung des Zwangs im Verkehr mit dem rohen Stoffe der Papierfabriken. Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. In Erwägung der von Unsern getreuen Ständen unter dem 3. April 1830 vor- getragenen Bitte, , „die erforderlichen Einleitungen zu Freigebung des Verbehrs mit Hader- lumpen zu treffen,“ in Erwägung der Vorschrift des Art. 7 der allgemeinen Gewerbe -Ordnung vom 22. April 1828, daß kein Gewerbe im Aukauf seiner rohen Stoffe beschraͤukt seyn soll,