275. Unsere Ministerien des Innern und der Finanzen sind mit der Vollziehung die- ser Verordnung beauftragt. Gegeben, Stuttgart den 26. Juni 1831. Wilhelm. Der Chef des Departements des Innern: Kapff. Der Finanz-Minister: Varnbüler. Auf Befehl des Königs: Der Staats-Secnetär: Vellnagel. B) Dienst-Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 26. v. M. dem gewesenen Cameral-Verwalter Schöll in Neuenbürg die erledigte Revisors-Stelle bei der Finanz-Kammer in Ludwigsburg zu übertragen, und den Gerichts-Aktuar Camerer von Freudenstadt, seiner Bitte gemäß, auf die er- ledigte Gerichts-Aktuars-Stelle in Brackenheim zu versehen geruht, auch durch höchste Entschließung vom 30. v. M. dem Oekonomie-Verwalter Ludwig am Waisenhaus zu Stuttgart den Titel eines Hofraths gnädigst verliehen. Sodann haben Höchstdieselben durch höchstes Dekret vom 2. d. M. auf das erledigte Amts-Notariat Ebingen, Oberamts Valingen, den Amts-Notar Weisser in Cutingen, Oberamts Horb, seinem Ansuchen gemaß, zu versetzen, und das hiedurch in Erledigung gekommene Amts-Notariat Eutingen dem vormaligen. Pfand-Commissär Hämmerle zu übertragen geruht.